Rathaus historische Aufnahme | © Stadtarchiv Backnang
Rathaus historische Aufnahme | © Stadtarchiv Backnang

Erste Ziviltrauungen in Oppenweiler und Backnang im Januar 1876

Vor 150 Jahren in Backnang – Teil 8

1876 wurden in Deutschland die Standesämter mit der Führung der Familienregister betraut. Die Stadtverwaltungen übernahmen diese Aufgabe von den Geistlichen. Die städtischen Register waren ab nun die verbindlichen Familienregister über Geburten, Heiraten und Todesfälle. Zum 1. Januar 1876 wurde außerdem die Ziviltrauung in Deutschland eingeführt. Grundlage war das am 6. Februar 1875 vom Reichstag beschlossene Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung und das Ausführungsgesetz vom 8. August 1875. Damit wurde die vor dem Standesbeamten geschlossene Ehe die verbindliche. Die vorher maßgebliche Trauung in der Kirche wurde damit zu einem symbolischen Akt – zumindest aus der staatlichen Perspektive.

Im Dezember 1875 wurden im Oberamt Backnang Standesamtsbezirke geschaffen. Die Oberämter waren im Königreich Württemberg die Regionalgliederung oberhalb der Gemeinden. Das Standesamt in Backnang war auch für Heiningen, Maubach, Steinbach und Waldrems zuständig. In Backnang übernahm Ratsschreiber Krauth das Amt des Standesbeamten, Stadtpfleger Springer wurde sein Stellvertreter.

Doch schauen wir zunächst in eine Nachbargemeinde. In Oppenweiler fand die erste Ziviltrauung am Donnerstag, 20. Januar statt, über die der Murrthal-Bote berichtete: „Heute fand die erste bürgerliche Trauung hier statt, wie solche seit dem 1. Jan. 1876 durch das Reichsgesetz vorgeschrieben ist. Der hiesige Standesbeamte, Herr Schultheiß Molt, legte in dem für diesen Zweck würdig ausgestatteten Rathszimmer dem Brautpaare in schöner und ergreifender Ansprache die Wichtigkeit und Bedeutung der Ehe ans Herz. Dem Trauungsakte schloß sich die kirchliche Einsegnung, welcher auch der Standesbeamte anwohnte, unmittelbar an.“

Die erste Ziviltrauung im Backnanger Rathaus
Am folgenden Dienstag fand auch in Backnang die erste Ziviltrauung statt. „Der Murrthal-Bote“ berichtete: „Heute Morgen nach 11 Uhr fand in dem Sitzungssaal des Rathhauses die erste bürgerliche Eheschließung durch den Standesbeamten Herr Rathsschreiber Krauth statt. Unter Hinweis auf die hiezu gehörigen Bestimmungen des Reichsgesetzes wurde dieser Akt durch eine würdige Ansprache desselben eingeleitet, welche bes. auch hervorhob, daß eine Schädigung der Kirche durch die Einführung dieses Gesetzes nicht gedacht werden könne, indem die kirchliche Einsegnung in keiner Weise beschränkt und gewiß von jedem christlichen Ehepaar eingeholt werde. Hierauf wurde die Frage an die Brauleute gerichtet., ob sie den bestimmten Willen haben, in die Ehe zu treten und, auf das Bejahen derselben erklärte der Standesbeamte die Ehe für geschlossen. Nach Unterzeichnung des Protokolls durch die Brautleute, wobei die Braut (was zu bemerken, nichts schaden kann) bereits den Namen des Mannes führt, und den 2 Zeugen, war die Handlung beendet. Die Brautleute begaben sich sofort in die Kirche, um sich einsegnen zu lassen.“ Der am 27. Januar 1876 erschienene Zeitungsbericht erwähnt leider nicht, wer an diesem Tag geheiratet hat. Aber im Stadtarchiv Backnang ist ein Register des Standesamts erhalten. Der allererste Eintrag ist unter dem 25. Januar 1876 und vermerkt die Trauung des Bauern Johann Jakob Hofsäss aus Waldrems mit der Gutsbesitzertochter Wilhelmine Pauline Pfizenmaier vom Stiftsgrundhof.

Vom Rathaus in die Kirche
Es ist auffällig, dass das neu getraute Ehepaar sofort zur kirchlichen Trauung in die Kirche ging. Diese Trauung kann nur in der Stiftskirche erfolgt sein, da Backnang zu dieser Zeit noch keine katholische Kirche hatte - außerdem war das Paar evangelisch. Heute finden die standesamtlichen Trauungen oft an einem Freitag und die kirchlichen Trauungen an einem Samstag statt. Damals sollte die kirchliche Trauung unmittelbar nach der standesamtlichen zu erfolgen. Das basierte auf einem von der evangelischen Synode beschlossenen kirchlichen Gesetz, das der württembergische Minister für Kirchen- und Schulwesen am 23. November 1875 verfügte. In Artikel 9 heißt es: „Die kirchliche Trauung darf erst nach der bürgerlichen Eheschließung, von welcher sich der Geistliche durch die standesamtliche Bescheinigung zu versichern hat, erfolgen. Dieselbe soll, wenn immer möglich, im Anschluß an den bürgerlichen Akt und vor dem Eintreten des Paars in die eheliche Lebensgemeinschaft stattfinden.“ Auch in der evangelischen Kirche ging es also darum, dass die kirchliche Trauung vor der Hochzeitsnacht stattfinden sollte. Damit die Brautpaare sich die Einsegnung in der Kirche nicht ersparen – weil man sie ja nicht mehr benötigt – legte die evangelische Kirche in Württemberg fest, dass eine einfache Einsegnung kostenlos sein soll.

Eine der ersten oder vielleicht sogar die erste Ziviltrauung im Königreich Württemberg fand am 3. Januar 1876 in Geislingen statt, wie man aus dem Schwäbischen Merkur erfährt. In Fellbach war die erste Ziviltrauung am 20. Januar 1876 und in Waiblingen am 27. Januar, wie der Remsthal-Bote knapp erwähnte. In Stuttgart wurden bis zum 15. Februar 1876 77 Zivilehen geschlossen, von denen 28 anschließend nicht kirchlich eingesegnet wurden. Standesbeamter für das württembergische Königshaus wurde Minister Hermann von Mittnacht.

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Redaktion backnang.online | Klaus Loderer 

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